UVV Prüfung
Auch die beste Krananlage ist nur so gut wie ihre Wartung und Instandhaltung. Unser Service unterstützt Sie dabei, die Betriebssicherheit Ihrer Anlage zu gewährleisten.
Wir sind Ihr Spezialist für nachfolgende Anlagen:
- Krane
- Winden/Zug-und Hubgeräte
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA / PSAgA)
- Tore
- Hubarbeitsbühne/Hubtische
- Regale
- Leitern
- Fenstern / Türen
- Rissprüfung Ketten, elektromagnetische Prüfung
UVV-Prüfung bei Kranen/ Winden Hub/Zuggeräte finden sich in den Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).
Konkret geht es dabei um die
- Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“
- Vorschrift 52 und 53 „Krane“ und 54 Winden/Hub und Zuggeräte
Leitern /Tritte nach DGUV Vorschrift 208-016Regalprüfung nach DIN oder nach Herstellerangaben
- Wer haftet?
- Die Verantwortung und damit auch die Haftung dafür, dass alle Anlagen durch eine UVV-Prüfung regelmäßig überprüft werden, liegt beim Unternehmer. Zwar kann er diese Verantwortung schriftlich an eine beauftragte Person abgeben, jedoch muss er sich vorab und auch danach in regelmäßigen Abständen von deren Qualifikation überzeugen.